Möckli Fenster AG

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
1.2. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich.
1.3. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und unserer allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind stets unverbindlich.
2.2. Angaben in unseren Unterlagen – insbesondere Zeichnungen, Schemas, technische Daten und Leistungsbeschreibungen – sind nur Annäherungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.Änderungen unserer Produkte bleiben vorbehalten, ebenso Abweichungen von vorgelegten Mustern.
2.3. Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Werden Aufträge nicht erteilt, sind die Unterlagen samt Kopien zurückzugeben oder zu vernichten. Wiederverwendbare Verpackungen wie Transportgestelle, Decken und Gurte bleiben unser Eigentum.

3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn die Annahme einer Bestellung durch die Möckli Fenster AG schriftlich bestätigt wurde.
3.2. Änderungen der Bauart, Ausführung sowie der verwendeten Materialienbleiben vorbehalten.

4. Preise
4.1. Unsere Preise verstehen sich netto und ab Baustelle (sofern eine durch unsere Lieferfahrzeuge befahrbare Zufahrt vorhanden ist).
4.2. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtkosten, Zoll- und Grenzkosten sowie Versicherungskosten.
4.3. Leistungen wie Erstellung und Lieferung von Mustern, Demontage, Montage, Entsorgung, spezielle Abdichtungen, Versiegelungen, Deckleisten oder Reinigung sind nur Bestandteil des Preises, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4.4. Bei Liefer- oder Leistungsfristen über vier Monate können Preissteigerungen aufgrund von Material-, Transport- oder Lohnkosten über 5 % seit Vertragsabschluss angepasst werden.

5. Lieferfristen und Teillieferungen
5.1. Lieferfristen beginnen ab Eingang unserer vom Besteller unterzeichneten detaillierten Auftragsbestätigung. Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen oder verspäteter Zahlungen verlängern die Frist entsprechend. Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn Versandbereitschaft mitgeteilt oder die Ware unser Werkverlassen hat.
5.2. Teillieferungen sind zulässig und gelten bei Dauerlieferverträgen als eigene Lieferung. Verzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.
5.3. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ohne grobes Verschulden unsererseits bestehen keine Ansprüche des Bestellers auf Rücktritt oder Schadenersatz.
5.4. Höhere Gewalt wie Materialbeschaffungsprobleme, Streik oder Betriebsstörungen berechtigen uns zur Fristverlängerung oder zum Rücktritt ohne Kostenfolge.
5.5. Lieferverzug besteht erst nach schriftlicher Mahnung durch den Besteller.

6. Übernahme der Ware durch den Besteller
6.1. Die Gefahr geht mit der Übernahme der verpackten Ware durch den Bestelleroder beauftragte Personen auf diesen über.
6.2. Verzögert sich die Übernahme aus Gründen, die nicht von uns zu vertretensind, können wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einlagern und den Auftrag abrechnen.

7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, gelten folgende
Zahlungsmodalitäten:
30 % bei Auftragserteilung
40 % bei Montagebereitschaft
20 % bei Montagebeginn Restbetrag nach Rechnungsstellung

7.2. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Skontoabzug zahlbar.
7.3. Verrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.4. Wir bestimmen, welche offenen Forderungen durch Zahlung erfüllt werden.
7.5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des üblichen bankmässigen Kontokorrentzinssatzes + 1 % geschuldet.
7.6. Zahlungen dürfen nur mit unserer Zustimmung aufgrund von Beanstandungen zurückgehalten werden.
7.7. Bei Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen verweigern oder Vorauszahlungen/Sicherheiten verlangen.

8. Gewährleistung
8.1. Bei von uns zu vertretenden Mängeln liefern wir nach Wahl Ersatz oder bessern nach. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder Vertragsauflösung, sind ausgeschlossen.
8.2. Mängel sind unverzüglich zu melden: offensichtliche innerhalb 1 Woche nach Übernahme, verdeckte innerhalb 1 Woche nach Erkennbarkeit, schriftlich.
8.3. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Vertragserfüllung.
8.4. Gewährleistung ausgeschlossen bei normaler Abnutzung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Beanspruchung oder Eingriffen Dritter.
8.5. Kleine, aus 3 m Entfernung nicht erkennbare Kratzer oder Oberflächenunregelmässigkeiten gelten nicht als Mangel.

9. Montagebedingungen
9.1. Preise basieren auf Montagebedingungen: ununterbrochene Montage, normale Zufahrt, freier Zugang, Stromanschluss, Gerüste/Hebezug bauseits, Zwischenlagerung möglich, vorbereitete Anschläge, Anschlussfugendichtung bauseits, Baustellensicherung bauseits.
9.2. Der Besteller trifft vor Montagebeginn alle erforderlichen Vorbereitungen auf eigene Kosten.
9.3. Arbeiten sind innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung von der Bauleitung zu prüfen und abzunehmen; spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
9.4. Abnahme kann nur bei wesentlichen Mängeln zurückgestellt werden.
9.5. Schäden an Gebäuden oder Einrichtungen haften wir nur im Umfang unserer Betriebshaftpflichtversicherung. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

10. Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand
10.1. Erfüllungsort für Leistungen von Besteller und Möckli Fenster AG ist Schlatt TG.
10.2. Soweit diese AGB und ergänzende Merkblätter keine Regelung enthalten, gelten die einschlägigen SIA-Normen (z. B. SIA 118, 331, 343) sowie das Schweizerische Obligationenrecht.
10.3. Gerichtsstand ist Schlatt TG. Für Besteller mit ausländischem Wohnsitz ist der Betreibungsort Schlatt TG.